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Die Ansprüche an die Begründungen bei Überschreiten des 2,3 fachen Satzes seitens der Kostenträger werden immer größer. Häufig ist jedoch die Verwaltungsassistentin nicht bei der Behandlung zugegen. Gerade bei der Abrechnung von Zahnersatz, bei dem aus wirtschaftlichen Gründen meist der 2,3 fache Satz überschritten wird, stellt sich daher immer wieder die Frage:

Wie begründe ich den besonderen Schwierigkeitsgrad?

Im Seminar wird daher anhand der Situationsmodelle, Kontrollmodelle, Provisorienmodelle etc. vermittelt, welche besonderen Schwierigkeiten bei der Behandlung bestanden haben. Nicht nur ist damit der schriftlichen Dokumentation nach § 630 genüge getan; die Begründung ist jederzeit verifizierbar und hält einer Prüfung stand. An echten Modellen werden Präparationsgrenzen, Einschubrichtungen, Bisslagen, Frontzahnführung und weitere Schwierigkeiten individuell ermittelt und das richtige Formulieren nach § 5 Absatz 2 erlernt und vertieft.

Max. Teilnehmer: 12

Zielgruppe: Zahnmedizinische Verwaltungsangestellte

Referentin: Ann-Kathrin Grieße (IN.DENT-COACHING)